Neustart Schweiz ist eine Bewegung

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Impulse aus der Hauptversammlung vom 29. Oktober 2011

Die erste Hauptversammlung von Neustart Schweiz hat nebst dem Rückblick auf ein reichhaltiges erstes Vereinsjahr, auch zukünftige organisatorische Grundpfeiler thematisiert.

Der Vorstand hat die Impulse aus der Hauptversammlung vom 29. Oktober an der Sitzung vom 17. November bearbeitet. Dadurch hat sich u.a. sein Selbstverständnis weiter geschärft. Im Zentrum stand die Frage: 

«Was ist Neustart Schweiz und welche Aufgaben hat der Vorstand». 

Die Antwort: Neustart Schweiz ist eine Bewegung! Und eine Bewegung lebt von den Mitgliedern, die in Arbeits- und Regionalgruppen aktiv sind, gemeinsamen Aktionen etwas aufzeigen & verändern – im lokalen/regionalen Alltag und vielem mehr. Der Vorstand ist gemäss Statuten für folgende Aufgaben verantwortlich:

  • Verein nach aussen vertreten
  • Arbeitsgruppen koordinieren 
  • Geschäftsstelle beauftragen und führen. (Die Geschäftsstelle führt das Sekretariat, die Kasse und fungiert als Dienstleistungszentrum der Arbeitsgruppen.)

Bei der Ausübung dieser Aufgaben achtet der Vorstand auf die Schaffung von Strukturen, die Transparenz ermöglichen und fördern. 

Zudem sorgt der Vorstand dafür, dass sich die Mitglieder nicht nur virtuell sondern auch real begegnen und austauschen können. 

Die Vorstandsmitglieder können und wollen auch in Arbeits- und Regionalgruppen aktiv sein und somit ebenfalls inhaltliche Beiträge für die Bewegung Neustart Schweiz leisten.

Das Leitbild für die Bewegung Neustart Schweiz soll in einem kooperativen Prozess zwischen Vereinsmitgliedern und Vorstand erarbeitet werden. Der Vorstand wird eine Arbeitsgruppe organisieren und Vereinsmitglieder zur Mitwirkung einladen. 


Für die zukünftige Behandlung von Anträgen
hat der Vorstand folgende Vorschläge erarbeitet: 

  • Der Vorstand formuliert formelle (nicht inhaltliche) Bedingungen für die Einreichung von Anträgen zuhanden kommender Hauptversammlungen:
  • Anträge sollen in einer konkreten Form eingereicht werden. D.h. im Antrag müssen die W-Fragen Wann, Wer, Was, Wie, Wo, Warum soweit möglich und sinnvoll abgehandelt sein. Zum Beispiel: Datum des Antrages, AntragstellerIn, Inhalt & Ziel des Antrages («Antrag auf Änderung des Vereinszwecks», Vorschlag der Behandlung des Antrages, Vorschlag des Ausführungsortes des Antrages (Web-Forum, Vorstand, Geschäftsstelle, HV, AG, RG, sonstiger «Schauplatz»), Grund des Antrages. Der Vorstand ist bei der Formulierung behilflich, falls Bedarf vorhanden. 
  • Thematische, inhaltliche Anträge für die HV sollten vorgängig in Foren oder Arbeitgruppen initiiert und behandelt worden sein, damit an der Hauptversammlung selber auch in konzentrierter Art & Weise (ohne grosse Auslegeordnung und Erklärungen) abgestimmt werden kann.
  • Hauptversammlungen werden zeitlich flexibler angesetzt sein, damit bei Bedarf Verlängerungen möglich sind.

An der kommenden Hauptversammlung am 24. Mai 2012, 19 Uhr in Olten legt der Vorstand einen ausgearbeiteten Vorschlag zur Abstimmung vor